§ 11

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Thema § 11

Beitrag  Gast am Mi 2 Jul 2008 - 12:20

dieser §11 macht einem Tierschützer das Leben schwer,weiss jemand mehr und ist so lieb und schreibt es mal auf. sauer Danke

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Thema Re: § 11

Beitrag  Sika am Mi 2 Jul 2008 - 12:45

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz benötigt jeder, der Tiere für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung hält, die Erlaubnis der zuständigen Behörde, Die Voraussetzung hierfür ist der sogenannte Sachkundenachweis, den muss man vorweisen.

Sprich: Wenn Du eine Art Th hast, gründen willst oder Gnadenhof, Tierpension, oder Hundezucht ....muss Du einen Antrag bei der Behörde stellen und brauchst auf jeden Fall einen Sachkundenachweis. Den kannst Du bspw. beim deutschen Tierschutzbund machen, beim Veterinäramt....
Ich habe ihn vor 3 Jahren beim Deutschen Tierschutzbund gemacht, Dirk auch. Wir dürften jetzt ein Th, Gnadenhof, Tierpension gründen.....

Schau doch mal beim Deutschen Tierschutzbund auf die Seite. Ich habe zwar ein großes, dickes Tierschutzbuch, alle Unterlagen darüber die ich auch für die Prüfung brauchte aber ich verstehe die Gesetzestexte leider auch nur halb.

Warum fragste denn.....mal neugierig bin.....???
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Thema Re: § 11

Beitrag  Gast am Mi 2 Jul 2008 - 14:22

Erstmal vielen Dankdas du mir das aufgeschrieben hast.
Kann Pablo nich in Pflege nehmen ,weil ich das eben nicht habe.
Bin zwar Pflegestelle vom Essener Tierheim aber das nützt mir nix.
LG aus Essen

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Thema Re: § 11

Beitrag  Gast am Mi 2 Jul 2008 - 16:05

als private ps brauchst du gar nix.habe ich mich auch grade erkundigt.

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Thema Re: § 11

Beitrag  Sika am Mi 2 Jul 2008 - 16:51

Nein, als private PS brauchst Du das nicht. Hat doch kaum einer. Wer sagt das?
Ich kenne auch jemanden die von der Pfotenhilfe Ungarn einen Hund zur PS hatte und sie hat keinen Sachkundenachweis...garantiert nicht...
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Thema Re: § 11

Beitrag  Sina am Mi 2 Jul 2008 - 17:03

Seit Kurzem soll es, jedenfalls in NRW, wohl so sein, dass jede "offizielle" Pflegestelle von Vereinen einen Sachkundenachweis vorlegen muss.

Da wir vor kurzem eine Überprüfung des Veterinäramtes in unserem Tierheim hatten (wird alle paar Jahre mal gemacht) wurde dieses Thema auch angesprochen.

Vor allem für Vereine, die ausschließlich mit Pflegestellen arbeiten, wird es wohl recht schwierig werden.

Der Sachkundenachweis wird mindestens zwei Mal im Jahr z. B. vom Deutschen Tierschutzbund an der Akademie für Tierschutz in Münschen angeboten. Dauert ca. eine Woche. Die Gebühren richten sich danach, ob z. B. der Verein Mitglied im Deutschen Tierschutzbund ist oder nicht. Genaue Preise weiß ich leider nicht mehr. Sind aber im Internet bestimmt auffindbar.

LG

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Thema Re: § 11

Beitrag  Jenny am Mi 2 Jul 2008 - 19:54

Sika schrieb:Ich kenne auch jemanden die von der Pfotenhilfe Ungarn einen Hund zur PS hatte und sie hat keinen Sachkundenachweis...garantiert nicht...
Sika

Schrei mal noch lauter, du weißt nie wer hier so mitliest ;)

Sina schrieb:
Seit Kurzem soll es, jedenfalls in NRW, wohl so sein, dass jede "offizielle" Pflegestelle von Vereinen einen Sachkundenachweis vorlegen muss.

Das ist nicht erst seit Kurzem so und auch nicht nur in NRW.
Wir haben keine tierheimähnliche Einrichtung und auch keine Vereinspflegestellen, deshalb ist §11 für uns kein Thema.

Du darfst ohne §11 sowieos nur eine kleine Anzahl von Hunden vermitteln, sonst betreibst Du im Sinne des gesetzes Hundehandel. Ich kenne aber nicht genau die Anzahl derer, die du im Jahr vermitteln darfst.
Den Sachkundenachweis nimmt auch das Vet.amt ab und das kontrolliert auch nach. Zumindest weiß ich von einem, der kontrolliert ;)

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Thema Re: § 11

Beitrag  Jenny am Mi 2 Jul 2008 - 19:56

achso, verschoben nach "Tierschutz allgemein"

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Thema Re: § 11

Beitrag  Sika am Mi 2 Jul 2008 - 20:14

Barbara, wie kommst Du darauf? Hat Die Orga das gesagt?
Steht es nun schon fest? Sthet aber auch nicht auf deren HP so.....

Ich habe für meinen Sachkundenachweis damals knapp 300€ beim Tierschutzbund gezahlt. Wenn das TH Mitglied im Deutschen Tierschutzbund ist zahlt man nix ansonsten eben diese 300€.
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Thema Re: § 11

Beitrag  Gast am Mi 2 Jul 2008 - 20:33

Sika das ist nicht überall so: Jeder Amtstierarzt kann das für sich entscheiden was es kostet und jeder kann es unterschiedlich handhaben, wie die Prüfung aussieht.
Bei mir in der Stadt will der nur ein halbstündiges Gespräch in dem er die Sachkenntnis zumThema HUnd abfragt und dann noch einen Nachweis über ein halbjähriges Praktikum im TH (und man soll vorher nicht die Fragebogen dafür lernen , weil er sagt, die vergisst man doch sowieso gleich wieder), bei Karina, in einer kleinstadt 20 km weiter musste gelernt werden und er kommt und schaut sich an, wo sie HUnde halten will usw.

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Thema Re: § 11

Beitrag  Sika am Mi 2 Jul 2008 - 20:44

Ich musste dafür 5 Tage a 8 Stunden lernen No

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Thema Re: § 11

Beitrag  cajusha am Do 3 Jul 2008 - 18:28

Aaaaaaalso, beim § 11 blickt ja keiner so richtig durch. Im Grunde gehts da ja ums "Betreiben einer Tierheimähnlichen Einrichtung" . Ob du das als PS für einen Verein bist oder nicht ist wohl "Auslegungssache " des zuständigen Amtsvet. Rein theorethisch brauchst du ihn aber als PS wohl schon. Wobei ich denke, das ist hier wieder anders, weil der Pflegie ja "quasi in den Besitz der PS übergeht", also nicht "nur" für den Verein betreut wird.

Kosten tut er hier bei uns zwischen 200 und 300 €, je nachdem ob du den nur für Hunde oder auch für Katzen und Kleintiere brauchst.

Lg, Tanja

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Thema Re: § 11

Beitrag  Karina am Do 24 Jul 2008 - 11:28

Hallöchen,

ich habe gerade den § 11 gekommen.

Ich habe einfach beim Vet-Amt angerufen. Die haben wir dann einige Blätter zum ausfüllen geschickt, dazu musste:
meine Qualifikation, da hab ich geschrieben, dass ich mehrere Fahrten nach Polen und Rumänien gemacht, Mithilfe in Tierheimen, Welpen aufgezogen habe, Hundeschulen besucht habe,
ein Führungszeugnis musste beantragt werden (13,00 Euro),
Grundriss des Hauses oder Wohnung.

Das Sachkundegespräch beim Veterinäramt hat ca. eine 3/4 Stunde gedauert.
Ich habe mir vorher ein paar Gesetzte angeschaut und habe einige Hundebücher durchgeblättert.

Ca. 2 Wochen später kam noch mal eine Tierärztin vom Veterinäramt und hat sich alles bei mir vor Ort angeschaut. Einen Raum hatten wir vorher mit Latexfarbe gestrichen (Auflage). Dieser Raum kann dann als Quarantänezimmer dienen, falls das mal nötig sein sollte.

Wieder ca. 2 Wochen später kam dann die schriftliche Bestätigung, dass ich den § 11 habe :happy1:

Nur eine Art Bestandsbuch muss ich führen, wann welche Hunde kommen, Gesundheitszustand, Tierarztbesuche/Diagnose und wann sie vermittelt sind.

Einen Kostenbescheid bekomme ich noch. Mal schauen, wie teuer die Sache wird????????

LG Karina

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Thema Re: § 11

Beitrag  Sina am Do 24 Jul 2008 - 12:02

Hi Karina,

dann mal Herzlichen Glückwunsch!! prost

Gruß Kirsten

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Thema Re: § 11

Beitrag  Benek am Do 24 Jul 2008 - 17:10

Hallo Karina,

auch von mir herzlichen Glückwunsch, daß Du es so konsequent durchgezogen hast und nun auf der sicheren Seite bist :-)

LG Petra

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Thema Re: § 11

Beitrag  Petra aus Duisburg am Do 24 Jul 2008 - 17:50

herzlichen Glückwunsch Karina auch von mir prost
Gruß Petra

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Thema Re: § 11

Beitrag  Karina am Fr 25 Jul 2008 - 18:12

So, heute ist der Kostenbescheid gekommen. Es sind 64,19 Euro zu zahlen.
Na, das geht doch noch!!!!!!

LG Karina

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Thema Re: § 11

Beitrag  Jeannine am Fr 25 Jul 2008 - 18:48

Na das geht ja noch, schön das das so geklappt hat! :tanzen: :pro: respekt

LG Jeannine

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ohne Punkt und Komma :-)

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Thema Re: § 11

Beitrag  Sylvia.Meier am Fr 25 Jul 2008 - 19:37

:freu2: Gratuliere dir auch ganz herzlich!
LG Sylvia :tanzen:

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Thema Re: § 11

Beitrag  Gast am Sa 26 Jul 2008 - 8:13

:freu2: ja super,haste toll gemacht :freu2:

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